Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Übersetzung ist eine Verständnishilfe. Nur der französische Text ist maßgeblich
1. Betroffene Parteien
Le Désert d'en Haut (der Vermieter) ist eine offene Handelsgesellschaft (SNC), deren Zweck die Vermietung von möblierten Touristenunterkünften in Valmeinier sowie Sport- und Kulturdienstleistungen sind. Ihr Sitz befindet sich in der Rue du Four 54 - 75006 Paris. Der Vermieter ist der Herausgeber der Website und Eigentümer der Unterkunft, die als möblierte Touristenunterkunft vermietet wird; sie unterliegt nicht den Regeln eines professionellen Vermieters. Die Gesellschaft unterliegt französischem Recht. Der Urlauber ist jede Person, die die Website konsultiert, sie für eine Reservierung nutzt oder eine angebotene Dienstleistung oder Sache in Anspruch nimmt. Der Vermieter und der Urlauber stimmen überein, dass sie auch für die Einhaltung aller Gesetze, Regeln und Vorschriften verantwortlich sind, die für die Nutzung der Website und der vorgeschlagenen Ferienunterkunft gelten.
2. Zweck der Allgemeinen Bedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Vertrag, der die Beziehung zwischen dem Vermieter und dem Urlauber regelt. Jegliche Nutzung der Website des Chalets " 1898 ", die Reservierung und die Vermietung dieses Chalets beim Vermieter unterliegen den allgemeinen Bedingungen. Sie stellen einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen der SNC Le Désert d'en Haut und dem Urlauber dar. Mit der Nutzung der Website oder mit der Anmietung der Unterkunft erkennt der Urlauber die allgemeinen Bedingungen vorbehaltlos an. Wenn die Unterkunft über die Online-Buchungsseite gemietet wird, ist die Unterzeichnung eines Vertrags gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachversionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nur die französische Sprachversion.
3. Bestätigungs-E-Mail
Im Rahmen einer Vermietung stellt die vom Vermieter oder seinem Vertreter gesendete Bestätigungs-E-Mail einen untrennbaren Anhang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Dieser stellt die Zustimmung des Vermieters dar und bestimmt das Datum und die Uhrzeit des Inkrafttretens, die Dauer der vorübergehenden Vermietung, den Preis und den geschätzten Betrag der Kurtaxe. Gegebenenfalls sind auch verschiedene Anweisungen enthalten.
4. Nutzung der Website
Alle Inhalte auf der Website sind urheber- und datenbankrechtlich geschützt. Die unerlaubte Vervielfältigung der gesamten Website oder eines Teils davon ist untersagt. Urlauber müssen genaue Angaben zu ihrer persönlichen Identität, einschließlich ihres Wohnsitzlandes, in ihrem Benutzerprofil und in allen anderen Mitteilungen machen. Die Übermittlung von Informationen, die in irgendeiner Weise falsch, betrügerisch oder irreführend sind, kann zu Schadensersatz oder anderen Rechtsfolgen zugunsten des Vermieters führen. Es ist verboten, den Inhalt der Website mit Robotern, Spiders oder anderen automatischen Instrumenten zu kontrollieren. Die Nutzung der Funktionalität der Website für andere Zwecke als für Forschungszwecke oder eine Anfrage zur persönlichen Vermietung ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
5. Beschreibung des Mietverhältnisses
Bei der Vermietung handelt es sich um die Kategorie einer möblierten Ferienunterkunft. Die Parteien erklären, dass sich die Vermietung nicht auf Räumlichkeiten bezieht, die für die Nutzung der Hauptunterkunft oder die gemischte Nutzung von Berufs- und Hauptunterkünften gemietet wurden. Die Vermietung ist befristet ausschließlich dem Mieter vorbehalten und wird für maximal zwei aufeinanderfolgende Monate an dieselbe Person abgeschlossen. Infolgedessen stimmen die Parteien überein, dass sich ihre jeweiligen Rechte und Pflichten aus den Bestimmungen dieses Vertrags, aus der jeweils geltenden Fassung des französischen Dekrets vom 28. Dezember 1976 und, falls nichts anderes bestimmt ist, aus den Bestimmungen des französischen Code Civil ergeben.
6. Bezeichnung des Mietgegenstandes
Die Unterkunft ist ein alpines Chalet an dem Ort namens Le Désert d´en Haut in Valmeinier (73450), das 2017 hochwertig wiederaufgebaut wurde. Es ist als möblierte Unterkunft für bis zu 10 Personen in die 4 Sterne-Kategorie eingestuft. Die Gesamtfläche beträgt 120 Quadratmeter.
• Ebene 1 besteht aus einem Wohnzimmer, das zu einem gepflasterten Innenhof hin offen ist, einem Küchenbereich (mit Spülbecken, Kühl- und Gefrierschrank, Induktionskochherd, Mikrowelle), einem Schlafzimmer für vier Personen, einem Badezimmer (mit WC, Badewanne und Dusche / Dampfbad) und einer Waschküche mit Waschmaschine, Trockner, Bügeleisen und Bügelbrett sowie Baby-Set.
• Ebene 2 besteht aus einem Eingangsbereich, einem Wohnzimmer (mit Holzofen), einer offenen Küche (Spülbecken, Kühl- und Gefrierschrank, Induktionskochherd, Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Toaster, Wasserkocher, Nespresso-Kaffeemaschine, Kaffeemaschine). Das Zwischengeschoss umfasst ein 140 x 200 cm großes Klappsofa, einen großen Videomonitor mit DVD-Player, ein HiFi-System und eine Bibliothek.
• Ebene 3 mit einem Schlafzimmer (1 Doppelbett von 160 x 200 cm, 1 Einzelbett von 80 x 200 cm) und einem weiteren Schlafzimmer (1 Doppelbett von 160 x 200 cm, 1 Tisch).
7. Anzahl der Personen
Die Miete des Chalets ist auf eine Nutzung durch zehn Personen begrenzt. Wird die Anzahl der Personen überschritten, hat der Urlauber eine Entschädigung in Höhe von 50% des Mietpreises zu zahlen, und der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt.
8. Übertragung und Untervermietung
Dieser Mietvertrag wird höchstpersönlich (intuitu personae) ausschließlich mit dem Urlauber geschlossen, der sich dafür identifiziert hat. Jede Abtretung dieses Mietvertrags, jede vollständige oder teilweise Untervermietung, jede Überlassung an Dritte - auch kostenlos - ist strengstens untersagt. Der Urlauber darf die Räumlichkeiten, auch nicht kostenlos und / oder leihweise, keiner Person überlassen, die seinem Haushalt fremd ist.
9. Miethöhe
Die Miethöhe richtet sich nach Jahreszeit, Mietdauer, Optionen und Preisanpassungen. Sie wird in der E-Mail an den Urlauber bestimmt und endgültig bestätigt. Der Preis ist in Euro. Der Preis beinhaltet für die gesamte Mietdauer die Zahlung der Mietkosten sowie Wasser und Strom. Brennholz für den Ofen ist je nach Verfügbarkeit enthalten. Der Preis beinhaltet eine Reinigung am Ende des Aufenthalts, einen Satz Bettwäsche (einschließlich Bettdecke) pro Bett und Badetücher (ein kleines und ein großes Badetuch), abhängig von der Anzahl der Personen. Vorübergehende möblierte Anmietungen sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kurtaxe ist im Preis inbegriffen und wird vom Vermieter an die betreffende Gemeinde überwiesen.
10. Reservierung und Anzahlung
Um das Chalet zu reservieren, stellt der Urlauber über die Website, einen Brief oder eine E-Mail eine Mietanfrage. Gleichzeitig zahlt er die angeforderte Anzahlung per Überweisung an den Vermieter. Diese Anzahlung entspricht ca. 25% des Mietpreises. Wenn der Vermieter den Mietantrag nicht innerhalb von maximal einer Woche annimmt, erstattet dieser dem Urlauber die vorläufige Anzahlung ohne weitere Entschädigung. Wenn die Vermietung vom Vermieter per E-Mail oder Brief bestätigt wird, zahlt der Urlauber die endgültige Anzahlung per Banküberweisung an den Vermieter. Diese Zahlung muss dem Konto des Vermieters vor dem Monat vor der Vermietung oder, wenn die Vermietung im selben Monat noch stattfindet, innerhalb von drei Tagen nach Bestätigung des Vermieters gutgeschrieben werden. Wenn der Urlauber dann auf die Miete verzichtet oder die endgültige Anzahlung nicht zahlt, verzichtet er effektiv auf die vorläufige Anzahlung, die er an den Vermieter gezahlt hat, und seine Reservierung wird storniert. Die endgültige Zahlung ergänzt den Restbetrag des Mietpreises. Wenn der Urlauber aus irgendeinem Grund (auch aus Wetter- oder Krankheitsgründen) seine Miete storniert, muss er den gesamten Mietpreis bezahlen oder aufgeben, es sei denn, die Immobilie wurde erneut vermietet. Wenn der Vermieter die Miete aus einem anderen, nicht von dem Urlauber zu vertretenden Grund storniert, erstattet er dem Urlauber die gesamte Anzahlung, und jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen. Im Falle einer Stornierung aufgrund gesetzlich festgelegter "höherer Gewalt" gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gebühren für Banküberweisungen und ggf. Wechselkursgebühren gehen zu Lasten des Urlaubers, mit Ausnahme der Kosten des Online-Zahlungsdienstes der Website, die vom Vermieter zu tragen sind.
11. Kaution
Vor Mietbeginn muss der Urlauber eine Kaution in Höhe von 1.000 € hinterlegen, um durch die Bewohner verursachte Schäden und / oder Sachbeschädigungen in der Unterkunft sowie an Möbeln und Gegenständen, die sich in der Unterkunft und ihrer Umgebung befinden, zu decken, wie auch den Verlust von Schlüsseln oder sonstigen Gegenständen sowie die Beseitigung von Abfällen, die von den Nutzern hinterlassen wurden. Diese Kaution erfolgt entweder durch Überweisung an den Vermieter oder durch Übergabe eines Bankschecks in Euro zugunsten des Vermieters, ergänzt durch eine Fotokopie der Kennkarte oder des Passes des Garantiegebers. Bei Nichteinlösung behält sich der Vermieter das Recht vor, auf Kosten des Urlaubers gerichtlich vorzugehen und eine Entschädigung von mindestens 500 € zu verlangen. Die Kaution wird dem Urlauber innerhalb von maximal drei Wochen nach seiner Abreise nach Abzug etwaiger Beträge zur Deckung eingetretener Schäden zurückerstattet. Die Rückgabe erfolgt durch Überweisung auf das vom Urlauber angegebene Bankkonto, per Scheck oder durch Vernichtung des Schecks. Ungeachtet der Kaution haftet der Urlauber für alle rechtlichen und finanziellen Konsequenzen unbegrenzt für Schäden, für die er verantwortlich ist.
12. Beginn und Ende der Vermietung
Die Vermietung beginnt am Tag und zu der Uhrzeit, wie sie in der Bestätigungs-E-Mail angegeben sind. Zu Beginn der Vermietung werden die Schlüssel dem Urlauber übergeben oder zur Verfügung gestellt. Die Miete endet zu dem in der Bestätigungs-E-Mail angegebenen Tag und Uhrzeit, oder am Tag der fristlosen Kündigung.
13. Abnahme und Inventar
Ein Inventar kann auf Anfrage dem Urlauber gegeben werden, der eine Reservierung vornehmen möchte. Das Inventar listet das auf, was auf der Website angezeigt wird. Ein Abnahmeprotokoll und ein vertragliches Inventar der Möbel werden dem Urlauber beim Betreten der Unterkunft ausgehändigt. Wenn beide nicht gleichzeitig vom Vermieter oder seinem Vertreter und dem Urlauber erstellt und unterzeichnet werden (bei widersprüchlichen Abnahmeprotokoll und Inventar), kann der Urlauber innerhalb von 48 Stunden nach Betreten der Unterkunft das Abnahmeprotokoll und das Inventar anfechten, die vom Vermieter allein erstellt und dem Urlauber zur Verfügung gestellt wurden. Ohne Anfechtung, gelten das Abnahmeprotokoll und das vom Vermieter erstellte Inventar als vorbehaltlos vom Urlauber angenommen. Der Urlauber kann einen Unterschied zwischen dem angegebenen Inventar und dem tatsächlichen Inventar in der Unterkunft nur dann geltend machen, wenn es eine erhebliche Einschränkung des Alltags zur Folge hat (wenn z. B. große elektrische Haushaltsgeräte außer Betrieb sind). Ein Abnahmeprotokoll und ein Inventar können von den Parteien am Ende der Miete erstellt werden, wobei jede eine unterschriebene Kopie aufbewahrt. In Ermangelung von Abnahmeprotokoll und / oder Inventar am Ende der Vermietung, oder wenn der Urlauber das Abnahmeprotokoll und / oder Inventar allein am Ende der Vermietung aufstellt, bedeutet das Fehlen einer Anfechtung seitens des Vermieters in den drei Tage nach Mietende eine Rückgabe der Räumlichkeiten in gutem Zustand und / oder vollständigem Inventar.
14. Pflichten des Urlaubers während der Vermietung
Der Zugang zum Chalet ist für Tiere verboten. Das Chalet ist "Nichtraucher". Das Streuen von Zigarettenkippen rund um das Chalet kann mit einem Abzug von der Kaution geahndet werden. Der Urlauber wird darüber informiert, dass die Umgebung des Ortes und des Chalets nicht für die Aufnahme von Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, und dass sie ggf. nicht den Regeln für öffentlich zugängliche Orte entsprechen. Der Urlauber kann keine Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen, die mit der Abgeschiedenheit des alpinen Chalets zusammenhängen, und für die er anerkennt, dass er die Risiken und Einschränkungen daraus berücksichtigt hat. Der Urlauber wird die gemietete Unterkunft, die Möbel je nach Bestimmung und die an das Chalet angrenzenden Außenbereiche friedlich nutzen. Er ist für von ihm verursachte Schäden und Verluste verantwortlich, die an und um die Orte auftreten können, an denen er das ausschließliche Nutzungsrecht hat. Der Urlauber wird die gemietete Unterkunft pflegen und am Ende des Vertrages in gutem Mietzustand zurückgeben. Der Urlauber kann bei Diebstahl oder Beschädigung an den gemieteten Räumlichkeiten keinen Anspruch gegen den Vermieter erheben. Der Urlauber respektiert die maximale Anzahl von Personen, für die die Räumlichkeiten gemäß der ihm übergebenen Beschreibung bestimmt sind. Der Urlauber kann dem Besuch der Räumlichkeiten nicht widersprechen, wenn der Vermieter oder sein Vertreter dies verlangen. Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Ausrüstung muss von Personen durchgeführt werden, die zuvor die Nutzungsbedingungen und Gebrauchsanweisungen gelesen haben. Der Holzofen darf nicht ohne Aufsicht verwendet werden. Wenn der Urlauber diese vertraglichen Verpflichtungen oder Regeln nicht einhält oder im Falle von Unhöflichkeiten, behält sich der Vermieter das Recht vor, dies insbesondere Websites und Vermietungsagenturen mitzuteilen. Der Urlauber darf im oder um das Chalet keine Gegenstände, Abfälle oder verderblichen Waren zurücklassen. Lebensmittel, die von einem früheren Benutzer des Chalets hinterlassen wurden, liegen nicht in der Verantwortung des Vermieters.
15. Reinigung
Das Chalet muss in dem allgemeinen Zustand, in dem es vorgefunden wurde, zurückgegeben werden (Möbel und Einrichtung, an der Stelle, an der sie vorgefunden wurden). Der Preis für eine Reinigung am Ende des Aufenthalts ist im Mietpreis enthalten. Diese Reinigung ist innen und entspricht dem Umfang nach einer normalen und sorgfältigen Nutzung des Chalets; sie beinhaltet die Reinigung von Bettwäsche und Handtüchern, schließt jedoch das Abwaschen von Geschirr sowie die Reinigung der Backöfen und der Außenbereiche aus. Die Entsorgung von Müllsäcken liegt in der Verantwortung des Urlaubers und muss in den dafür vorgesehenen Containern der Station erfolgen. Wenn der Zustand des Chalets eine zusätzliche Reinigung rechtfertigt, liegt dies in der Verantwortung des Urlaubers. Der Urlauber kann verlangen, dass eine Reinigung oder mehrere zusätzliche Reinigungen von externen Personen durchgeführt werden. Sie gehen zu seinen Lasten und können nur von vom Vermieter autorisierten Personen durchgeführt werden.
16. Probleme bei der Vermietung
Der Urlauber muss dem Vermieter oder seinem Vertreter unverzüglich alle wesentlichen Probleme melden, die während der Vermietung aufgetreten sind, insbesondere wenn die im Inventar aufgeführten Möbel oder Gegenstände beschädigt sind oder fehlen. Der Urlauber ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen des aufgetretenen Problems zu lösen oder zu begrenzen. Der Vermieter kann den Wert und die Kosten des Austauschs oder der Reparatur beschädigter Waren geltend machen. Wenn die Meldung nicht vor Mietende gemacht wurde, erhöht sich der Ersatz- oder Reparaturpreis um 20%. Eine vorsätzliche Verschleierung, die auch nach der Meldung der Rückgabe der Räumlichkeiten in gutem Zustand festgestellt wird, kann zu einem Abzug von der Kaution führen. Wenn die Meldung möglicher Probleme missbräuchlich erfolgt, die normale Nutzung der Räumlichkeiten betrifft, oder auf die zur Verfügung gestellten Gebrauchsanweisungen Bezug nimmt, kann der Vermieter Bearbeitungskosten einbehalten.
17. Versicherung
Für Personen mit Wohnsitz in einem Land der Europäischen Union ist keine Urlaubshafpflichtversicherung erforderlich. Sie wird jedoch dringend empfohlen, um sich vor Mietrisiken (Wasserschäden, Feuer ...) zu schützen. Personen, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind, müssen bei Zahlung der Kaution eine Versicherungsbescheinigung in französischer Sprache vorlegen, die für das Mietverhältnis geeignet ist.
18. Erfüllungsort und zuständiges Gericht
Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Pflichten ist jeweils der Sitz des Vermieters bzw.. der Wohnsitz des Urlaubers. Für gerichtliche Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Vermieters zuständig. Dieser Vertrag und seine Folgen unterliegen französischem Recht.